Corporate & International Tax
Egal ob Sie ausschliesslich regional tätig oder aber mit einer Vielzahl von Konzerngesellschaften weltweit präsent sind, es gibt heute kaum noch eine unternehmerische Entscheidung, die keine steuerlichen Konsequenzen mit sich bringt.
Diese zu antizipieren und in die unternehmerische Planung mit einzubeziehen, ermöglicht es, unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden, die Konzernsteuerquote zu optimieren und eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Mit unseren nachstehenden Beratungsleistungen unterstützen wir Sie gerne bei dieser anspruchsvollen Aufgabe.
Corporate Tax- Beratung von Unternehmen und Gruppen bei der Optimierung ihrer Steuerquote und der Minimierung ihrer Steuerrisiken bezüglich der direkten Bundessteuer, der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der Verrechnungssteuern und Stempelabgaben;
- Unterstützung bei Neugründungen in Fragen der Rechtsformwahl, der Wahl des optimalen Standorts, der Entscheidung für/gegen eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung sowie steuerliche Begleitung in der Aufbauphase des Unternehmens in der Schweiz;
- Vertretung von Mandanten vor den schweizerischen Steuerbehörden sowie Verhandlung von Steuervorabbescheiden (tax rulings) in allen Steuerangelegenheiten und Vertretung bei Steuerstreitigkeiten;
- Beratung im Zusammenhang mit Liegenschaftstransaktionen.
- Unterstützung bei der Planung von Auslandsinvestitionen und -desinvestitionen;
- Beratung bezüglich der Repatriierung von Gewinnen sowie der Minimierung der Quellensteuerbelastung bei Zinsen und Lizenzen;
- Unterstützung bei konzerninternen Umstrukturierungen, der Refinanzierung von Gruppengesellschaften und der steuerlichen Optimierung der Wertschöpfungskette;
- Beratung bei Zusammenschlüssen und Akquisitionen inklusive Vorbereitung und Durchführung der Tax Due Diligence und Unterstützung im Rahmen des steuerlichen Integrationsprozesses;
- Beratung hinsichtlich der Verrechnungspreisplanung und -dokumentation sowohl im Hinblick auf eine Minimierung allfälliger steuerlicher Aufrechnungen im Falle einer Verrechnungspreisprüfung als auch bezüglich des Risikos der Annahme von Betriebsstätten;
- Verhandlung von Steuervorabbescheiden (tax rulings) mit den schweizerischen Steuerbehörden im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Transaktionen und Doppelbesteuerungsfragen.


